FDP und Mitte dienen als Steigbügelhalter der SVP

Öffentliche Anhörungen der SPK-S zur Referendumsfrage - 27.03.2026 | Quelle: Mediathek VBS CC BY-NC-ND

Es gibt politische Debatten, bei denen es um Inhalte geht. Und es gibt politische Debatten, bei denen zuerst die Spielregeln verschoben werden sollen, bevor überhaupt über den Inhalt abgestimmt wird.

Die Diskussion um das Ständemehr beim EU-Vertragspaket gehört zur zweiten Kategorie.

Eigentlich wäre die Sache überschaubar. Die Bundesverfassung unterscheidet zwischen dem obligatorischen Referendum und dem fakultativen Referendum. Art. 140 BV regelt, wann Volk und Stände zwingend abstimmen müssen. Art. 141 BV regelt, wann ein fakultatives Referendum möglich ist. Das ist keine politische Dekoration. Das sind Spielregeln.

Und genau diese Spielregeln geraten nun unter Druck.

Denn beim neuen EU-Vertragspaket versuchen Teile des bürgerlichen Lagers, insbesondere aus FDP und Mitte, eine zusätzliche Hürde einzubauen: das Ständemehr. Damit würde nicht nur eine Mehrheit der Stimmberechtigten nötig, sondern auch eine Mehrheit der Kantone. Das klingt staatspolitisch ehrwürdig, föderalistisch, schweizerisch. Es klingt nach Alpen, Landsgemeinde und würdevoll gerunzelter Stirn.

Nur: Es ist verfassungsrechtlich alles andere als zwingend.

Das Bundesamt für Justiz hat die Frage des Staatsvertragsreferendums rechtlich analysiert. Sein Befund ist klar genug, dass man ihn nicht mit einem politischen Nebelwerfer überdecken sollte: Für ein ausserordentliches obligatorisches Staatsvertragsreferendum mit Volks- und Ständemehr fehlt nach dieser Analyse eine tragfähige verfassungsrechtliche Grundlage. Art. 140 BV regelt abschliessend, welche Staatsverträge zwingend Volk und Ständen unterbreitet werden müssen. Für das EU-Paket spricht deshalb nach geltender Bundesverfassung sehr viel für das fakultative Staatsvertragsreferendum: Volksabstimmung ja, aber kein obligatorisches Referendum mit Volks- und Ständemehr.

Das ist der Ausgangspunkt.

Wer nun trotzdem ein Ständemehr will, soll deshalb bitte nicht so tun, als vollziehe er bloss die Bundesverfassung. Er will nicht einfach Recht anwenden. Er will die Abstimmungshürde politisch erhöhen.

Das darf man fordern. Aber dann soll man es auch ehrlich sagen.

Symbolbild Steigbügel | Quelle: Privatarchiv

Art. 140 und Art. 141 BV sind keine Stimmungsbarometer

Der zentrale Punkt ist einfach: Art. 140 BV zählt auf, welche Vorlagen Volk und Ständen unterbreitet werden müssen. Dazu gehören Verfassungsänderungen, der Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften sowie bestimmte dringliche Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage.

Art. 141 BV regelt dagegen das fakultative Referendum. Darunter fallen unter anderem bestimmte völkerrechtliche Verträge. Genau dort liegt der normale Ort solcher europapolitischer Vertragswerke, sofern sie nicht die Schwelle von Art. 140 BV überschreiten.

Und hier beginnt das Problem der Ständemehr-Befürworter: Sie müssen erklären, wo genau in Art. 140 BV dieses EU-Paket steht.

Ist es ein EU-Beitritt? Nein.

Ist es ein Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft? Nein.

Ist es eine Verfassungsänderung? Nicht nach der geltenden Konstruktion des Bundesrats.

Ist es ein Vertragswerk von grosser politischer Bedeutung? Ja, ohne Zweifel. Aber politische Bedeutung allein schafft kein Ständemehr. Sonst wäre Art. 140 BV kein Verfassungsartikel mehr, sondern ein Stimmungsbarometer.

Das ist der Punkt, den FDP, Mitte und SVP nicht wegmoderieren können.

Wenn sie ein Ständemehr wollen, müssen sie entweder zeigen, dass die geltende Bundesverfassung es verlangt. Oder sie müssen zugeben, dass sie eine neue Verfassungsschlaufe bauen wollen, um diese Hürde erst herzustellen.

Alles andere ist staatspolitischer Etikettenschwindel.

Innenansicht Parlamentsbibliothek | Quelle: Mediathek VBS CC BY-NC-ND

Die SPK-Schiene als Umgehung des EU-Dossiers

Besonders heikel ist dabei die Zuständigkeitsfrage. Für das EU-Vertragspaket als Gesamtgeschäft sind die Aussenpolitischen Kommissionen federführend. Das ist sachlich logisch: Es geht um das Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union, um Abkommen, institutionelle Elemente, Marktzugang, Forschung, Strom, Gesundheit und weitere aussenpolitische Fragen.

Die Staatspolitischen Kommissionen können staatspolitische Fragen prüfen. Sie können sich mit Verfassungsfragen befassen. Aber genau darin liegt das Problem: Über die SPK-Schiene wird nun versucht, eine separate Verfassungsfrage in das EU-Dossier hineinzutragen, die das ganze Paket mit einer zusätzlichen Abstimmungshürde belasten würde.

Das ist kein technisches Detail. Es ist ein politisches Manöver.

Denn wenn die APK für das EU-Paket federführend ist, darf die SPK-Schiene nicht dazu benutzt werden, über eine separate Verfassungsfrage faktisch die Abstimmungsarchitektur des ganzen Pakets zu verändern. Genau dadurch verschiebt sich die Debatte weg vom Inhalt der Verträge hin zu einer institutionellen Blockadefrage.

Die Frage lautet deshalb nicht nur: Braucht das EU-Paket ein Ständemehr?

Die Frage lautet auch: Weshalb wird eine separate SPK-Verfassungsschiene benutzt, um ein aussenpolitisches Gesamtgeschäft mit einer zusätzlichen Hürde zu versehen, obwohl das Bundesamt für Justiz gerade keine zwingende Grundlage für ein obligatorisches Referendum mit Ständemehr sieht?

Wer das Verfahren ernst nimmt, muss beides sagen können: Das EU-Paket gehört in seiner Gesamtheit in die federführende Behandlung der APK. Und eine künstlich eingezogene Ständemehr-Schlaufe darf nicht als staatspolitische Sorgfalt verkauft werden, wenn sie faktisch das EU-Dossier blockiert.

Prüfen ja, anwenden nein

Natürlich kann das Parlament institutionelle Fragen prüfen. Es kann über die Rolle des Parlaments bei der dynamischen Rechtsübernahme diskutieren. Es kann über das Verhältnis von Bundesrat, Parlament, Kantonen und Gerichten nachdenken. Es kann sogar prüfen, ob gewisse Verfassungsanpassungen sinnvoll wären.

Aber daraus folgt nicht, dass das EU-Paket dem Ständemehr unterstellt werden muss.

Das ist die entscheidende Unterscheidung: Prüfen ja. Anwenden nein.

Wer eine staatspolitische Frage prüft, hat damit noch keine verfassungsrechtliche Pflicht zum Ständemehr geschaffen. Wer institutionelle Schwächen erkennt, hat damit noch nicht bewiesen, dass Art. 140 BV auf dieses Vertragspaket angewendet werden muss. Und wer über eine Verfassungsbestimmung nachdenkt, darf nicht so tun, als sei diese Verfassungsbestimmung bereits die geltende Rechtslage.

Genau hier wird die Debatte unsauber. Aus einer legitimen Prüfung wird politisch eine scheinbare Notwendigkeit gemacht. Aus einer möglichen Verfassungsdiskussion wird ein Druckmittel gegen das EU-Paket. Und aus staatspolitischer Sorgfalt wird plötzlich eine zusätzliche Abstimmungshürde.

Das ist der Punkt: Man darf prüfen, ob institutionelle Ergänzungen sinnvoll sind. Aber solange klar ist, dass das EU-Paket nach geltender Bundesverfassung kein zwingender Anwendungsfall für das Ständemehr ist, darf diese Prüfung nicht als Vorwand dienen, um das Paket über eine künstlich erhöhte Hürde zu gefährden.

Der EWR von 1992 ist kein Freipass

Natürlich wird nun der EWR von 1992 aus der historischen Schublade gezogen. Die Behauptung lautet dann: Schon damals ging es um Europa, schon damals gab es ein Ständemehr, also müsse das heute ebenfalls gelten.

Das klingt auf den ersten Blick plausibel. Auf den zweiten Blick ist es unsauber.

Die EWR-Abstimmung war ein historischer Sonderfall. Die Schweiz hätte dem Europäischen Wirtschaftsraum beitreten sollen. Es ging nicht bloss um die Aktualisierung bestehender bilateraler Abkommen, sondern um eine institutionell verdichtete Einbindung in einen europäischen Wirtschaftsraum von überragender politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Vorlage wurde damals Volk und Ständen unterbreitet und scheiterte knapp am Volksmehr sowie deutlich am Ständemehr.

Aber daraus folgt nicht, dass jedes wichtige europapolitische Vertragswerk automatisch ein Ständemehr braucht.

Der EWR war kein Blankoscheck für spätere Abstimmungshürden. Er war ein Sonderfall. Und Sonderfälle sind keine Verfassungspraxis, aus der man beliebig neue Hürden ableiten kann.

Genau deshalb ist der Vergleich mit den heutigen Bilateralen III falsch. Das EU-Vertragspaket ist kein EWR-Beitritt. Es ist kein EU-Beitritt. Es ist eine Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Bestehende Abkommen werden aktualisiert, neue sektorielle Abkommen kommen hinzu. Man kann das politisch gut oder schlecht finden. Man kann es bekämpfen oder unterstützen. Aber man sollte es nicht künstlich zu einem EWR-Moment aufblasen, nur weil einem die normale Abstimmungshürde nicht genügt.

Wer heute mit dem EWR argumentiert, muss deshalb erklären, weshalb ein historischer Sonderfall von 1992 zur allgemeinen Regel für 2026 oder 2028 werden soll.

Diese Erklärung fehlt.

Logo EWR | Quelle: EWR

Warum galt das Ständemehr früher nicht?

Noch unbequemer wird die Sache, wenn man die bisherige Europa-Praxis ernst nimmt.

Die Schweiz hat seit dem EWR-Nein mehrfach über zentrale europapolitische Verträge abgestimmt. Die Bilateralen I wurden im Jahr 2000 angenommen. Schengen/Dublin wurde 2005 angenommen. Die Bilateralen II wurden vom Parlament genehmigt; einzelne Abkommen daraus, insbesondere Schengen/Dublin, unterstanden dem fakultativen Referendum. Spätere Vorlagen zur Personenfreizügigkeit wurden ebenfalls dem Volk unterbreitet.

Und jetzt die einfache Frage:

Weshalb brauchte es damals kein Ständemehr?

Wenn die heutigen Bilateralen III angeblich zwingend Volk und Ständen unterstellt werden müssen, weil sie die Schweiz enger an die EU binden, dann müssen die Befürworter dieser These erklären, weshalb frühere EU-Abkommen ohne Ständemehr gültig beschlossen wurden.

Gerade Schengen/Dublin war kein Nebenschauplatz. Es ging um Grenzen, Sicherheit, Asyl, Polizeizusammenarbeit und dynamische Rechtsübernahme. Trotzdem wurde diese Vorlage nicht als obligatorisches Referendum mit Ständemehr behandelt.

War das damals alles falsch?

Oder ist die heutige Ständemehr-Forderung politisch konstruiert?

Diese Frage müssen sich FDP, Mitte und SVP gefallen lassen. Denn sie können nicht so tun, als beginne die europapolitische Verfassungsgeschichte der Schweiz erst mit den Bilateralen III.

Wenn frühere EU-Abkommen ohne Ständemehr zulässig waren, muss sehr gut begründet werden, weshalb ausgerechnet heute plötzlich eine andere Verfassungslogik gelten soll.

Und wenn die Antwort lautet, das heutige Paket sei politisch besonders wichtig, dann sind wir wieder am gleichen Punkt: Wichtigkeit allein schafft kein Ständemehr.

Art. 140 und Art. 141 BV sind keine politischen Wunschzettel.

Andrea Caroni und das FDP-Problem

Besonders unangenehm wird diese Debatte für die FDP.

Denn Andrea Caroni ist nicht irgendein Ständerat. Er ist FDP-Ständerat aus Appenzell Ausserrhoden und Vizepräsident seiner Partei. Ausgerechnet er kämpft für eine Verfassungsänderung, die beim EU-Paket ein Ständemehr ermöglichen oder erzwingen soll.

Das ist bemerkenswert.

Die FDP-Delegierten haben sich für das EU-Vertragspaket ausgesprochen. Sie haben sich auch dagegen ausgesprochen, dieses Paket dem Ständemehr zu unterstellen. Das ist eine klare parteipolitische Linie: Ja zum Paket, Nein zur zusätzlichen Hürde.

Und nun steht ein FDP-Vizepräsident an vorderster Front einer Bewegung, die genau diese zusätzliche Hürde schaffen will.

Die Frage an die FDP-Spitze ist deshalb einfach: Warum wird Caroni nicht zurückgepfiffen?

Man kann Caroni nicht absprechen, dass er als Ständerat auch die Interessen seines Kantons im Blick hat. Appenzell Ausserrhoden ist ein kleiner Stand. Das Ständemehr gibt kleinen Kantonen mehr Gewicht. Das ist die Logik dieses Instruments.

Aber genau deshalb wird die Frage ja schärfer: Geht es hier wirklich um eine saubere Auslegung der Bundesverfassung? Oder geht es darum, über das Ständemehr kleinen Ständen zusätzliches Gewicht bei einer nationalen europapolitischen Weichenstellung zu geben?

Die FDP nennt sich liberal. Sie beruft sich auf Freiheit, Rechtsstaat, Eigenverantwortung und institutionelle Ordnung. Dann sollte sie gerade hier besonders genau sein.

Eine liberale Partei kann nicht einerseits den bilateralen Weg verteidigen und andererseits zulassen, dass ein eigener Vizepräsident diesen Weg mit einer künstlich erhöhten Abstimmungshürde gefährdet.

Das ist keine liberale Klarheit.

Das ist Führungsverweigerung.

Andrea Caroni, Ständerat, FDP, AR,  Mediathek VBS CC BY-NC-ND | Quelle: Mediathek VBS CC BY-NC-ND

Wasser auf die Mühlen der SVP

Und damit sind wir beim eigentlichen politischen Kern.

Die SVP bekämpft das EU-Paket frontal. Das ist ihr gutes Recht. Sie will dieses Paket verhindern. Auch das ist in einer Demokratie legitim.

Die Frage ist aber, weshalb FDP und Mitte ihr dabei helfen.

Denn genau das geschieht, wenn das bürgerliche Lager das Ständemehr ins Zentrum rückt. Es liefert der SVP eine zusätzliche institutionelle Angriffsfläche. Es verlegt die Debatte weg von den konkreten Verträgen hin zur Frage, ob das Verfahren überhaupt legitim sei. Und es schafft eine zusätzliche Hürde, an der das Paket scheitern kann, selbst wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt.

Ob das bewusst oder unbewusst geschieht, ist politisch zweitrangig. Entscheidend ist die Wirkung.

FDP und Mitte schieben Wasser auf die Mühlen der SVP.

Sie helfen nicht, die europapolitische Debatte zu klären. Sie helfen, sie zu vergiften. Sie helfen nicht, die Bundesverfassung ernst zu nehmen. Sie helfen, eine verfassungsrechtlich nicht zwingende Zusatzhürde politisch salonfähig zu machen.

Und sie helfen der SVP, aus einer inhaltlichen Abstimmung über Verträge eine Abstimmung über Misstrauen, Verfahren und angebliche institutionelle Überrumpelung zu machen.

Das ist genau das Gelände, auf dem die SVP am liebsten kämpft.

Franz Grüter, SVP/LU | Quelle: Mediathek VBS CC BY-NC-ND

Die Mitte muss Farbe bekennen

Auch die Mitte kann sich hier nicht wegducken.

Sie inszeniert sich gerne als Partei der Stabilität, der Vernunft, der staatspolitischen Verantwortung. Dann muss sie in dieser Frage auch staatspolitisch handeln.

Wer den bilateralen Weg grundsätzlich stützen will, darf nicht gleichzeitig zulassen, dass dieser Weg mit einer zusätzlichen Hürde belastet wird, für die es nach geltender Bundesverfassung keine zwingende Grundlage gibt.

Die Mitte muss deshalb Farbe bekennen.

Steht sie zur geltenden Bundesverfassung? Oder unterstützt sie eine nachträgliche Verfassungsschlaufe, weil ihr das ordentliche fakultative Referendum politisch nicht genügt?

Das ist keine Nebensächlichkeit. Denn wenn der Eindruck entsteht, das Parlament erhöhe die Hürde nachträglich, weil ihm das mögliche Abstimmungsergebnis nicht passt, dann ist der Schaden angerichtet.

Dann stimmen die Menschen nicht mehr nur über Strom, Forschung, Gesundheit, Lebensmittel, Lohnschutz oder Personenfreizügigkeit ab. Dann stimmen sie auch über die Frage ab, ob sie dem Verfahren noch trauen.

Und genau das wäre für das EU-Paket gefährlicher als jede SVP-Kampagne.

Philipp Matthias Bregy (Präsident Die Mitte/VS) | Quelle: Mediathek VBS CC BY-NC-ND

Steigbügelhalter statt staatspolitische Verantwortung

Am Ende bleibt eine unbequeme Schlussfolgerung.

Die SVP macht, was sie immer macht. Sie bekämpft das EU-Paket, sie dramatisiert, sie spricht von Unterwerfung, sie stellt die Souveränitätsfrage maximal scharf. Das ist erwartbar.

Unerwarteter ist, dass FDP und Mitte ihr ausgerechnet beim Ständemehr den Steigbügel halten.

Die FDP tut dies, indem sie einen eigenen Vizepräsidenten gewähren lässt, der gegen die erkennbare Linie der eigenen Delegierten eine zusätzliche Hürde vorantreibt.

Die Mitte tut dies, indem sie staatspolitische Verantwortung behauptet, aber bei der entscheidenden Verfahrensfrage nicht klar genug sagt: Die Bundesverfassung gilt. Art. 140 und Art. 141 BV sind ernst zu nehmen. Ein Ständemehr braucht eine saubere verfassungsrechtliche Grundlage, nicht bloss eine politische Wunschlage.

So wird aus staatspolitischer Verantwortung ein bürgerliches Ausweichmanöver.

Und aus liberaler Klarheit wird ein weiterer Knicks vor der SVP.

Wer das EU-Paket inhaltlich ablehnen will, soll es ablehnen. Wer es bekämpfen will, soll es bekämpfen. Aber wer die Abstimmungshürde verändert, obwohl die geltende Verfassung das nicht zwingend verlangt, soll nicht so tun, als verteidige er die Demokratie.

Er verändert die Spielregeln.

Und genau deshalb ist die Frage an FDP und Mitte so einfach:

Wollen sie das EU-Paket demokratisch diskutieren?

Oder wollen sie der SVP helfen, es über das Ständemehr zu versenken?

Teil eines Dossiers

Dieser Beitrag gehört zum Dossier Beziehungen EU–Schweiz.